Artikel per E-Mail empfehlenBauarbeiten im Hotel sind erhebliche MängelEmpfänger E-Mail Absender E-Mail Persönliche Nachricht SchließenUrlauber bekommen einen Teil ihres Reisepreises zurückerstattet, wenn das gebuchte Hotel noch nicht fertig ist. Fehlende Angebote und Einrichtungen sowie Baustellenlärm stellten einen erheblichen Mangel dar, urteilte das Landgericht Frankfurt (Az.: 2-24 S 185/10). Das berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift “ReiseRecht aktuell”.In dem verhandelten Fall hatten die Kläger eine Reise in ein tunesisches Hotel gebucht.
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Bauarbeiten im Hotel sind erhebliche Mängel – WELT ONLINE